Barrierefreiheitspflicht für Websites ab 28. Juni 2025: Das müssen Sie wissen

Erinnern Sie sich noch an den Umbruch, den die Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ausgelöst hat? Ein ähnlicher Wandel steht uns jetzt wieder bevor: Ab dem 28. Juni 2025 gilt die Barrierefreiheitspflicht für kommerzielle Websites im B2C-Bereich. Diese Regelung betrifft fast alle Unternehmen, die elektronische Produkte oder digitale Dienstleistungen anbieten. Zu diesen Dienstleistungen gehören etwa Online-Shops, auch Kontakt- oder Terminformulare fallen darunter. Es können also umfassende Änderungen an Ihrer Online-Präsenz nötig werden! Grundlage für die Barrierefreiheitspflicht ab 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BSFG), das auf einer EU-Richtlinie basiert und nun in deutsches Recht überführt wird.

Barrierefreie Websites — eine Chance für alle

In Deutschland leben fast zehn Prozent der Bevölkerung (also etwa 8 Millionen Menschen) mit einer Schwerbehinderung. Die neue Anforderung ist also nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine Chance, Ihre Website für viel mehr Menschen zugänglich zu machen – und davon profitieren auch Sie als Unternehmen! Denn Barrierefreiheit bedeutet nicht nur zusätzliche Kosten, sondern eröffnet neue Zielgruppen und verbessert die Nutzerfreundlichkeit für alle.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) — der rechtliche Hintergrund

Das  Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BSFG) basiert auf der EU-Richtlinie 2019/882, die sicherstellen soll, dass digitale Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich gemacht werden. Es ist ein wichtiger Teil der Bemühungen der Europäischen Union, Barrieren abzubauen und die digitale Teilhabe für alle zu fördern. Das BSFG regelt konkret, welche Unternehmen und Dienstleistungen von der Barrierefreiheitspflicht betroffen sind. Es nimmt insbesondere Anbieter von E-Commerce und Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr in die Pflicht. Im Kontext von vom BFSG betroffenen Produkten ist zu beachten, dass auch Kundensupport oder auch Betriebsanleitungen zukünftig barrierefrei gestaltet sein müssen.

Bin ich von der Pflicht zur Barrierefreiheit für Websites betroffen?

Die Barrierefreiheitspflicht richtet sich an Anbieter bestimmter Produkte und Dienstleistungen im digitalen Raum. Dazu gehören nicht nur E-Commerce-Unternehmen, Banken, Versicherungen sowie Anbieter digitaler Plattformen. Websites, die z. B. Online-Shops, Terminbuchungs- oder Kontaktformulare enthalten, müssen barrierefrei gestaltet werden. Unternehmen, die weniger als zehn Mitarbeitende haben und einen Jahresumsatz von unter 2 Millionen Euro erzielen, sowie rein private oder B2B-Angebote, sind von dieser Pflicht ausgenommen.

Für öffentliche Stellen gelten die Vorschriften bereits seit vielen Jahren — geregelt durch die Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV). Ab Juni 2025 wird jedoch auch die Wirtschaft stärker in die Pflicht genommen, barrierefreie Websites anzubieten, um allen Menschen einen uneingeschränkten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen.

Warum ist Barrierefreiheit auch online wichtig?

Barrierefreie Websites sind nicht nur für Menschen mit Behinderungen wichtig, sondern bieten Vorteile für alle Nutzer:innen. Durch den demografischen Wandel wird die Zahl der Menschen mit Einschränkungen weiter steigen, was die Relevanz barrierefreier Websites zusätzlich erhöht. Zudem verbessern barrierefreie Websites das SEO-Ranking, da Suchmaschinen wie Google zugängliche Inhalte bevorzugen.

Derzeit sind lediglich zwei Prozent aller Websites vollständig barrierefrei, obwohl zehn Prozent der Bevölkerung mit dauerhaften Einschränkungen lebt. Hinzu kommen temporäre Einschränkungen (z. B. eine gebrochene Hand) und situative Einschränkungen (z. B. Surfen bei schlechten Lichtverhältnissen).

Menschen mit verschiedenen Einschränkungen können im Internet auf folgende Barrieren treffen:

  • Sehbehinderungen: Inhalte sind schwer lesbar, da Farben nicht kontrastreich genug dargestellt werden.
  • Motorische Einschränkungen: Die Navigation auf der Seite kann nicht ohne Maus erfolgen.
  • Hörbehinderungen: Videos ohne Untertitel machen es schwer, Inhalte zu verstehen.
  • Kognitive Einschränkungen: Komplexe und unstrukturierte Inhalte erschweren das Verständnis.

Wie sollten barrierefreie Websites aussehen?

Die Richtlinien zur Barrierefreiheit von Websites werden durch die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) geregelt. Diese Richtlinien basieren auf vier Hauptkriterien:

  • Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein. Beispielsweise sollten aussagekräftige Bilder durch Alt-Texte beschrieben werden, damit sie von Screenreadern erfasst werden können.
  • Bedienbarkeit: Die Website muss ohne Maus navigierbar sein, damit Nutzer:innen mit motorischen Einschränkungen sie ebenfalls problemlos verwenden können.
  • Verständlichkeit: Inhalte sollten logisch und klar strukturiert sein. Eine einfache Sprache und intuitive Navigation tragen zur besseren Verständlichkeit bei.
  • Robustheit: Die Website muss auf verschiedenen Geräten und in unterschiedlichen Browsern funktionieren, damit sie für eine breite Nutzergruppe zugänglich ist.

Barrierefreie Websites verbessern Ihr Ranking

Eine barrierefreie Website hat nicht nur den Vorteil, dass sie für alle Menschen zugänglich ist – sie verbessert auch Ihr Google-Ranking. Barrierefreie Seiten werden von Google besser bewertet, da sie sowohl technisch als auch inhaltlich besser zugänglich sind und eine höhere Nutzerfreundlichkeit bieten. Das bedeutet: Eine Investition in Barrierefreiheit ist auch eine Investition in Ihre Sichtbarkeit im Netz.

Was muss ich tun, um meine Website barrierefrei zu gestalten?

Um Ihre Website barrierefrei zu gestalten, sollten Sie unter anderem folgende Maßnahmen umsetzen:

  • Schriftarten und Kontrast: Achten Sie auf ausreichend große und gut lesbare Schriftarten. Zudem sollten die Farben kontrastreich sein, damit die Inhalte auch für Menschen mit Sehschwächen erkennbar sind.
  • Videos mit Untertiteln: Bieten Sie Untertitel für alle Videos auf Ihrer Seite an.
  • Interaktive Elemente: Links, Buttons und Formulare sollten im Quellcode so gekennzeichnet sein, dass Screenreader sie erkennen können.
  • Texte: Sorgen Sie für eine klare und gut strukturierte Sprache.
  • Alt-Texte: Fügen Sie beschreibende Alt-Texte für alle visuellen Inhalte hinzu.
  • Kundensupport und Betriebsanleitungen: Richten Sie ein barrierefreies Kundenportal ein und digitalisieren Sie Ihre Betriebsanleitungen
  • Erklärung zur Barrierefreiheit: Das BSFG fordert außerdem eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf Ihrer Website. In dieser Erklärung sollten Sie über barrierefreie Bereiche sowie eventuelle Einschränkungen informieren und eine Möglichkeit bieten, Barrieren zu melden. (Bsp. www.bundesregierung.de)

Welche Konsequenzen können drohen?

Wenn Sie die Barrierefreiheitspflicht ab 2025 nicht beachten, können empfindliche Strafen auf Sie zukommen. Die Marktaufsichtsbehörden der Länder fordern bei Verstößen Erklärungen von den Unternehmen ein. Bei Nichteinhaltung können Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängt werden. Darüber hinaus drohen Umsatzverluste, ein schlechteres Google-Ranking und nicht zuletzt ein erheblicher Reputationsverlust.

Wie können wir Ihnen helfen?

Seit mehr als drei Jahrzehnten setzt Six Offene Systeme komplexe Software-Projekte mit international agierenden und mittelständischen Unternehmen sowie Kunden im öffentlichen Bereich um. Unser Team verfügt über eine umfassende Expertise zum Thema Barrierefreiheit! Sie sind auf der Suche nach einer individuellen Beratung, um Ihre Website barrierefrei zu gestalten? Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Online-Präsenz auf den neuesten Stand bringen. Sprechen Sie uns an!

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